Eigene Firma, aber wie und welche?

Eigene Firma- aber wie und welche

Denken Sie nun an Ihr Ziel: Beispielsweise ein Eigenheim. Wenn Sie als Schuldner ein eigenes Haus auf Ihren Namen kaufen, so kaufen Sie es für Ihre Gläubiger und haben nichts gewonnen. Außer vielleicht Magengeschwüren.

Dem deutschen Staat war seit Jahren die englische Limited ein Dorn im Auge. Die Engländer, aber auch Amerikaner, Kanadier, Australier, Neufundländer, Irländer und Schotten hatten mit dieser Unternehmensform wohldurchdacht eine Möglichkeit geschaffen, um auch Bürgern mit weniger Gründungskapital – also schon eher Kleinkapital- die Chance auf eine risiko-und haftungsbeschränkte Firma zu bieten. Also eine Incorporation (USA) oder Ltd. (England und allen englischsprachigen Ländern, einschl. USA)

Nach einem höchstrichterlichen Urteil aus Brüssel wurden diese auch in Deutschland legalisiert, so dass das schön komplizierte deutsche GmbH-Gefüge mehr und mehr an Interesse verlor.

Bei der GmbH musste man 25.ooo,oo€ Bar-Kapital vorzeigen und auch später dafür sorgen, dass die Gläubiger auf dieses Geld – oder dessen Gegenwert- bei einer möglichen Insolvenz zurückgreifen können. Und für die Gründungskosten wurden zusätzlich zwischen 4.5oo,oo€ und 6.500,oo€ aufgerufen.

Die haftungsbeschränkte Unternehmensform aus den USA oder England brauchte kein Bargeld zu hinterlegen, sondern lediglich eine Haftungssumme zwischen 1,8o€ und 5.000,00 oder mehr, nennen. Die Gründung einer legiti­men Ltd. oder Inc. kostet dagegen ein Butterbrot.

Und so kam die Idee auf, zwei neue Versionen der GmbH auf den Weg zu bringen. Einmal eine so genannte Mini- GmbH mit nur 1o.ooo€ Kapital und einen direkten Konkurrent zur englischen oder amerikanischen Ltd, eine UG.

Die Mini-GmbH scheiterte an dem Votum vieler Interessenverbände.

Man wollte unbedingt bei der 25.000 Kapitalgesellschaft bleiben. Nur die UG konnte die damalige Ministerin ,Frau Zypriss, als eine der letzten Amtshandlungen noch durchdrücken.

Die UG ist eine Unternehmer- Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kostenpunkt: Etwa 6oo,oo€ . Jeder erwachsene Mensch , der nicht strafrechtlich aufgefallen war, kann eine UG gründen. Diese muss ein Notar beglaubigen und ins zuständige Handelsregister eintragen lassen. Es wäre aber nicht Deutschland, wenn da nicht noch ein paar zusätzliche Kleinigkeiten mit eingebaut wurden.

Die UG soll nämlich jedes Jahr 25% ihrer Gewinne als Rücklagen schaffen, bis das sie letztendlich die 25.ooo,oo€ zusammen hat, um dann ins großartige Lager der GmbH rüber zu wechseln.

Die Lobbyisten- wie etwa die Instutitionen der IHK- wollten offenbar keine UG im Sinne der weltweit meist gebrauchten Unternehmensform der angelsäch-sichen Ltd. oder Inc. Deshalb sollte aus der Unternehmer­gesellschaft später eine erwachsene GmbH werden.

Ein Zustand, der nicht unbedingt erstrebenswert ist. Allerdings ist im Gesetz der Zeitpunkt (noch) nicht genannt, wann denn die UG mit dem Segen einer GmbH rechnen muss.

Allerdings ist die UG bereits schon mit der Gründung mit einem halben Fuß im GmbH-Lager, da viele Gesetze des großen Bruders auch auf die kleine Schwester UG angewandt werden. Upps.

Wenn Sie also nur 1 € als Haftungskapital einsetzen, wie es die Regierung als Mindesteinlage vorsieht, dann müssten Sie bereits bei der ersten Telefonrechnung Insolvenz anmelden. Und wenn Sie es nicht tun, kann es später bei tatsächlichen Insolvenzproblemen zum Kuckucksei werden. Sie also nicht nur persönlich in die Haftung nehmen, sondern auch strafrechtliche Folgen haben.

Die Alternative:

Eine englische Limited. Hier müssen wir darauf achten, nicht unbedingt nur eine Internet- Agentur mit unserer Gründung zu beauftragen, sondern besser eine deutschsprechende und auch besuchbare Agentur einzubinden. Besser wäre es, jemanden zu betrauen, der sich persönlich damit gut auskennt und nur für Sie alle Vorteile ganz individuell heraus pickt. Wie etwa der diskrete Anbieter, den Sie unter der eMail Adresse pfc.herberternst@gmail.com  erreichen können.

Bei der englischen Limited müssen Sie einen Direktor nennen und Achtung: Ganz wichtig- einen Shareholder. Der Shareholder ist ein Aktienhalter oder genau gesagt, der eigentliche Inhaber der Ltd. Sie können Direktor und Shareholder in einer Person sein. Da auch Ihr Gläubiger übers Internet Einsicht in Ihre Limited bekommen würde, wüsste er, wer diese Firma wirklich gehört. Da könnten Schwierigkeiten vorprogrammiert sein. Aber Auswege gibt es auch da. Pfc.herberternst@gmail.com

Bietet die Englische Limited wirklich den Haftungsschutz, der versprochen wird?

Wir gehören seit Jahren zu jenem Beraterkreis, der immer wieder unseren Kunden zu vermitteln versucht, dass eine Limitedgründung mit 1 Euro Stammkapital vor keinerlei Haftungbefreihung im Sinne der GmbH schützt. Das Verständnis dafür fehlt leider bei vielen, da ja die sogenannten Gründungsspezialisten (Billiggründer) immer in Web verbreiten, dass mit einer Gründung um 500 Euro ein haftungsfreies Firmenleben beginnt.

Hat eine Englische Ltd. ihren Sitz in Österreich, dann sind im Fall einer Insolvenz die österreichischen Gerichte zuständig. Nach Art, 3 der EUInsVO bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Schwerpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners.

Ein Beschluss des AG Hamburg vom 14.05.2002 (Az. 67g IN 358/02) beschäftigt sich mit der Haftungsfrage bei Ltd.s! Das AG HH führt aus, dass eine in England gegründete Ltd. in Deutschland als solche als insolvenzfähig anzusehen sei. Dies ergebe sich aus der Fortführung der Überseering-Entscheidung des BGH zur Rechts- und Parteifähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft.

In Bezug auf die Haftung der Gesellschafter führte das Gericht aus, dass die Gesellschafter einer englischen Ltd. im deutschen Insolvenzverfahren regelmäßig nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung kommen, wenn die Gesellschaft ausschließlich in Deutschland operiert hat und in tatsächlicher Hinsicht nicht mit hinreichendem Kapital ausgestattet worden ist.

Für einen solchen Fall sei hinsichtlich der Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft deutsches Recht anzuwenden. Allerdings nicht das Recht der haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaften, sondern das der Personengesellschaften (GbR). Die Ltd. werde nicht nach GmbH-Recht behandelt, da die Vorschriften zur GmbH allesamt nicht erfüllt seien, so dass GbR-Recht zum Tragen kommen müsse.

Bessere Alternative

Die nächste Alternative wäre die US-AG oder amerikanische Incorporation /Corporation hat auch so genannte Shareholder, aber die sind öffentlich nicht einsehbar.

Selbst den Namen und Direktor einer Inc. kann man nicht so einfach übers Internet sehen, wie bei der Ltd. Während man in England verpflichtet wird, einmal im Jahr dem Finanzamt und der Behörde Rede und Antwort zu stehen, genügt in den USA die jährliche Zahlung einer Tax und die Gebühr der Agentur fertig. Weiteres will man dort nicht wissen. Wer Ihnen da professionell und diskret weiter hilft ist Pfc.herberternst@gmail.com

In Deutschland ist auch die Konstellation Inc.& Co KG möglich. Auch hier stellt die Inc. nur den Geschäftsführer und die Co. KG die Gelder.

Mit einer Ltd & Co KG oder Inc. & Co KG können Sie getrost Ihr eigenes Unternehmen, neben- oder hauptberuflich, starten, ohne Angst haben zu müssen, dass sich hier irgendein Gläubiger dran schadhaft halten könnte.

Auf den Namen der Ltd & Co KG oder der Inc. & Co KG kann also ein Konto geführt werden, eine Auto angemeldet und ein Haus gekauft werden.

Hat den Vorteil, dass diese Firma nie zu sterben braucht, also auch keine Erbschaftssteuern oder ähnliches anfallen. Es wechselt einfach der Geschäftsführer oder die Aktien werden weiter gereicht und fertig. So kommen auch die Sprösslinge ohne große Kosten und Aufwand in den Genuss eines eigenen Hauses.

Und wenn Sie das Haus verkaufen wollen, verkaufen Sie einfach die ganze Firma…

Herzlichst

Ihr Co-Autor Nico Peters